E-Systems GmbH

Jathostraße 8

30916 Isernhagen

Deutschland

 

Geschäftsführerin: Emilia Tomachinska

 

Telefon: +49 511 450 639 0

Fax: +49 511 450 639 52

 

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Registergericht: Amtsgericht Hannover

Registernummer: HRB 204482

 

Umsatzsteuer-ID: DE 265575757 

 

AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der
E-Systems GmbH (im Folgenden E-Systems)

Stand 2019

§ 1 GELTUNGSBEREICH

Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen (einschließlich Dienst- und
Beratungsleistungen) von E-Systems erfolgen ausschließlich aufgrund
dieser Geschäftsbedingungen, Individualabreden bleiben unberührt. Diese
Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen zwischen E-Systems und dem Vertragspartner.
Bestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw.
Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt
auch für den Fall, dass diese durch Bestätigungsschreiben übermittelt
werden. Änderungen der AGB bleiben ausdrücklich vorbehalten.

§ 2 ANGEBOT, VERTRAGSSCHLUSS

2.1 Angebote in Katalogen und / oder Listen sind unverbindlich, die
Installation von Hardware ist grundsätzlich nicht im Preis enthalten. Sofern
nicht ausdrücklich anders ausgeschrieben, sieht sich E-Systems an seine
Angebote für die Dauer von 30 Tagen nach Abgabe des Angebots durch E-
Systems gebunden.
2.2 Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder
Lieferung durch E-Systems zustande. Nebenabreden vor, bei oder nach
Vertragsschluss bedürfen der Schriftform. Abweichungen der Ware von den
Angeboten sind zulässig, sofern sie die Leistungen erfüllen oder beinhalten
oder sofern die ursprünglich angebotene Ware nicht mehr lieferbar oder
technisch geändert ist.
2.3 Preise von E-Systems verstehen sich zusätzlich der jeweils gesetzlich
gültigen Mehrwertsteuer. Sie schließen keine Verpackung, Fracht oder
Versicherung ein, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung vorliegt.
Sofern keine Preisvereinbarung getroffen wurde, gilt die jeweils bei
Lieferung bzw. Leistungserbringung gültige. Alle Preise verstehen sich,
wenn dies nicht anders angegeben wurde, in EURO.
2.4 Sollte die Lieferung auch Literatur, Software oder sonstige Leistungen
enthalten, an denen Nutzungsrechte eingeräumt werden, beinhalten, gelten
zusätzlich zu diesen Bedingungen die gesonderten Lizenzbedingungen der
E-Systems.

§ 3 LIEFERFRISTEN/GEFAHRÜBERGANG

3.1 Terminangaben sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt,
unverbindlich und stellen nur einen annähernden Leistungszeitraum dar.
3.2 Nachträgliche Wünsche des Kunden nach Änderungen und
Ergänzungen des vertraglichen Leistungsinhalts verlängern die vereinbarte
Liefer- und Leistungszeit in angemessenem Umfang. Liefer- und
Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei Vorliegen von außerhalb
des Willens von E-Systems liegenden unvorhersehbaren Ereignissen, wie
z.B. höherer Gewalt, Feuer, Aus- und Einfuhrverboten, Verzögerungen
oder Ausfällen bei der Anlieferung von vertragsgegenständlichen Teilen an
E-Systems, Streik und Aussperrung. Entsprechendes gilt, wenn die
genannten Umstände bei einem Vorlieferanten von E-Systems auftreten. In
den genannten Fällen bleibt es dem Kunden unbenommen, nach Setzung
einer angemessenen Frist zur Leistungserbringung und im Fall ihres
fruchtlosen Ablaufs bei Unzumutbarkeit, vom Vertrag zurückzutreten.
3.3 Nimmt der Kunde die vertragsgemäße Leistung nicht an und befindet er
sich aufgrund dessen im Annahmeverzug, kann E-Systems Ersatz der
Aufwendungen für bereits erbrachte und in Auftrag gegebene Leistungen
verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
3.4 E-Systems ist jederzeit zur Lieferung berechtigt, Teillieferungen sind
grundsätzlich zulässig und dürfen auch selbständig abgerechnet werden.
3.5 Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit
Übergabe der Ware an die Transportperson die Gefahr des zufälligen
Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden
über. Verzögert sich hierbei der Versand auf Wunsch des Kunden, geht die
Gefahr des zufälligen Untergangs mit der Meldung der Versandbereitschaft
auf den Kunden über, wobei E-Systems berechtigt aber nicht verpflichtet
ist, die Lieferung im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern.

§ 4. GEWÄHRLEISTUNG

4.1 Im Gewährleistungsfall ist E-Systems nach ihrer Wahl zur
Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Der Kunde hat maximal
zwei Nacherfüllungsversuche wegen desselben Mangels zu dulden.
Schlägt der zweite Versuch fehl oder ist E-Systems zur Mängelbeseitigung
oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, so ist der Kunde
nach seiner Wahl berechtigt, Minderung oder Rückgängigmachung des
Vertrages hinsichtlich des betroffenen Produktes zu verlangen. Das
Rücktrittsrecht ist jedoch für geringfügige Vertragswidrigkeiten
(Pflichtverletzungen), insbesondere für geringfügige Mengenabweichungen
und Mängel, ausgeschlossen.
4.2 Der Kunde hat Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel,
insbesondere auf Mengenabweichungen und offensichtliche sonstige
Mängel, zu untersuchen. Mängel hat der Kunde unverzüglich, spätestens
innerhalb von 36 Stunden nach Übergabe, schriftlich unter spezifizierter
Angabe von allen erkennbaren Einzelheiten des Mangels anzuzeigen.
Nach Ablauf dieser Rügepflicht sind sämtliche Gewährleistungsansprüche
wegen Mengenabweichungen und offensichtlichen Mängeln
ausgeschlossen.
4.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt bei neuen Sachen 6 Monate. Für
gebrauchte Sachen ist die Gewährleistung ausgeschlossen, es sei denn, E-
Systems hat in diesen Fällen einen Mangel arglistig verschwiegen.
4.4 Die Gewährleistung entfällt, wenn der Liefergegenstand ohne
Zustimmung von E-Systems verändert oder unsachgemäß installiert,
gewartet, repariert, benutzt oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird,
die nicht den Betriebsanforderungen entsprechen, entstehen. Wird der
Liefergegenstand nicht von E-Systems installiert, so setzt die
Gewährleistung den Nachweis ordnungsgemäßer Installation durch den
Kunden voraus.

§ 5 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN/ZAHLUNGSVERZUG

5.1 Forderungen sind bei Barverkäufen sofort, anderenfalls 7 Tage nach
Erhalt der Rechnung, in voller Höhe ohne Abzug von Skonto auf von E-
Systems benannte Konten fällig.
5.2 Ab 10.000,00 Euro Gesamtauftragswert sind bei Vertrags-
unterzeichnung 50%, bei Lieferung 50% fällig, sofern nichts anderes
vereinbart.
5.3 Bei Teillieferungen und –leistungen besteht die Zahlungsverpflichtung
des Kunden für jede einzelne Teillieferung, sofern die Teillieferung/–
leistung sinnvoll nutzbar ist. Der Lieferverzug unwesentlicher Systemteile
berechtigt den Kunden nicht zum Rückbehalt des anteiligen Kaufpreises.
5.4 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder tritt ein nachhaltiger Verfall
seiner Vermögenssituation ein, ist E-Systems berechtigt, von dem noch
nicht erfüllten Vertrag zurückzutreten, für weitere Leistungen
Vorauszahlung in bar zu verlangen und die über sie umlaufenden Wechsel
und Schecks auf Kosten des Kunden sofort aus dem Verkehr zu ziehen.

§ 6 EIGENTUMSVORBEHALT

6.1 Der Kunde erwirbt das Eigentum an sämtlichen von E-Systems
gelieferten Waren erst mit der vollständigen Bezahlung sämtlicher offener
Rechnungen von E-Systems aus der Geschäftsverbindung. Der Kunde ist
nicht berechtigt, die Gegenstände ohne ausdrückliche schriftliche
Zustimmung von E-Systems zu verkaufen, ins Ausland zu verbringen, zu
verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
6.2 Der Käufer tritt alle Rechte, Ansprüche und Forderungen hinsichtlich
der Vorbehaltsware, gleich aus welchem Rechtsgrund (unerlaubte
Handlung, Versicherungsleistungen) schon jetzt an E-Systems ab.
6.3 Der Kunde hat die Vorbehaltsware für die Dauer des
Eigentumsvorbehalts gegen Wasser, Feuer und Diebstahl zu versichern.
Der Kunde tritt sämtliche Ansprüche aus dieser Versicherung an E-
Systems ab. Der Kunde hat E-Systems Zugriffe Dritter auf die unter
Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sofort, gegebenenfalls per Fax oder
E-Mail mitzuteilen und diese über das Eigentum von E-Systems zu
informieren.
6.4 Übersteigt der Wert der E-Systems hiernach gewährten Sicherheiten
die Gesamtforderung von E-Systems aus der Geschäftsverbindung um
mehr als 20%, so ist E-Systems auf Verlangen des Kunden insoweit zur
Rückübertragung verpflichtet.

§ 7 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN

7.1 E-Systems haftet für verschuldete Schäden an Leib, Leben und
Gesundheit sowie bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Arglist oder
bei Verletzung einer Kardinalpflicht. Im Übrigen haftet E-Systems gleich
aus welchem Rechtsgrund, nur, soweit der Schaden auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruht.
7.2 Keine Haftung besteht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden
oder entgangenen Gewinn, sofern die Haftung nicht durch Vorsatz oder das
Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft begründet wurde, außer die
Zusicherung von E-Systems sollte gerade vor solchen Schäden schützen.
Dies gilt auch für den Fall, dass E-Systems aufgrund des dringenden
Verdachts einer Fehlfunktion oder Manipulation die Hard- und/oder
Software zur Überprüfung abschaltet.
7.3 Wenn und soweit die Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die
Haftung für Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von E-Systems.
7.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von vorstehenden
Bestimmungen unberührt.

§ 8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.2 Sämtliche Ansprüche gegen E-Systems verjähren in spätestens drei
Jahren, sofern die Auftragserteilung, diese Geschäftsbedingungen oder das
Gesetz keine kürzere Verjährung vorsehen.
8.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover, sofern der Kunde
Vollkaufmann ist.
8.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder undurchsetzbar
sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen des Vertrages
gültig. Die Parteien vereinbaren, die ungültige oder undurchsetzbare
Bestimmung durch eine gültige und durchsetzbare Bestimmung zu
ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung der Parteien am besten
entspricht. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke.